«Jeden Tag zu kochen wurde mir langsam zu viel. Dank des Mahlzeitendienstes von Pro Senectute muss ich nicht auf Qualität verzichten und bewahre mir meine Gesundheit durch gesunde Ernährung.»
Der Mahlzeitendienst kann von Personen im AHV-Alter oder Personen, die Invalidenrente beziehen, in Anspruch genommen werden. Personen, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben und vorübergehend arbeitsunfähig sind, können nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darauf zurückgreifen.
Montags bis samstags. An Sonn- und Feiertagen werden die Speisen kalt geliefert, d. h. in Schutzatmosphäre verpackt, damit sie leicht aufgewärmt werden können. Es können einzelne Mahlzeiten oder 365 Mahlzeiten pro Jahr bestellt werden.
Im Allgemeinen ist bei erstmaliger Inanspruchnahme des Dienstes aus organisatorischen Gründen 3–4 Tage im Voraus Bescheid zu geben, bei weniger Tagen wird situationsabhängig entschieden.
Von Ausnahmen abgesehen ist eine Mahlzeit 12 Stunden im Voraus abzubestellen.
Mahlzeiten warm:
Mindestbetrag CHF 11.-; Höchstbetrag CHF 18.-
Mahlzeiten kalt:
Mindestbetrag CHF 10.50; Höchstbetrag CHF 14.50
Die Kosten werden mit der kantonalen Verwaltung vereinbart und je nach Finanz- und Vermögenssituation des Antragsstellers /der Antragstellerin festgelegt.
Ehepartner erhalten eine Ermässigung von 25% auf die zweite Mahlzeit.
Wenn die verantwortliche Person Sie besucht, um unseren Dienst vorzustellen, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Kopie der Tabelle über Ergänzungsleistungen (EL) oder Kopie der letzten Kantonssteuer «Calcolo dell’imponibile» (Berechnung der Bemessungsgrundlage).
Ergänzungsleistungs-Beziehende zahlen den Mindestbetrag für beide Mahlzeitarten (kalt und warm). Die Antragsteller haben auch die Möglichkeit, nichts vorzulegen und das ihnen übergebene Dokument gegenzuzeichnen. In diesem Fall kommt der Höchstbetrag zur Anwendung. Personen, die ausserhalb des Kantons wohnen, zahlen ebenfalls den Höchstbetrag.
Aktualisierung 24.03.2021
Zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin alle gefordert, sich an die Hygiene- und Distanzregeln sowie an die Maskenpflicht zu halten, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Dies gilt auch in der Familie.
Die Impfkampagne läuft gemäss den kantonalen Behörden angegebenen Laufzeiten und Altersgruppen. Wir empfehlen sich anzumelden. Impfung und Buchung - COVID19 (DSS).
Nur durch eine großflächige Impfung wird es möglich sein, besser mit dem Coronavirus zu leben.
Die Outdoor Aktivitäten wie Gymnastik, Sanfte Gymnastik, Tanz, Nordic-Walking und Fit-Gym wurden reaktiviert. Sie finden mit einer begrenzten Anzahl von 15 Personen (inkl. Kursleiter) statt. Für Informationen wenden Sie sich bitte an 091 912 17 17.
Die Bildungsangebote und Kurse sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
Hinweise zu den Dienstleistungen von Pro Senectute
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
In den Tageszentren werden nur wenige Personen aufgenommen.
Weitere Informationen: