Täglich gesund und abwechslungsreich essen

Einkaufen und jeden Tag kochen sind Ihnen zu anstrengend geworden? Mit unserem Mahlzeitendienst erhalten Sie gegen Vorbestellung von Montag bis Samstag täglich ein warmes Essen (Sonntag und Feiertag: kalt geliefertes Essen zum Aufwärmen).

Teller Mahlzeiten

«Jeden Tag zu kochen wurde mir langsam zu viel. Dank des Mahlzeitendienstes von Pro Senectute muss ich nicht auf Qualität verzichten und bewahre mir meine Gesundheit durch gesunde Ernährung.»

Der Mahlzeitendienst kann von Personen im AHV-Alter oder Personen, die Invalidenrente beziehen, in Anspruch genommen werden. Personen, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben und vorübergehend arbeitsunfähig sind, können nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darauf zurückgreifen.

Montags bis samstags. An Sonn- und Feiertagen werden die Speisen kalt geliefert, d. h. in Schutzatmosphäre verpackt, damit sie leicht aufgewärmt werden können. Es können einzelne Mahlzeiten oder 365 Mahlzeiten pro Jahr bestellt werden.

Im Allgemeinen ist bei erstmaliger Inanspruchnahme des Dienstes aus organisatorischen Gründen 3–4 Tage im Voraus Bescheid zu geben, bei weniger Tagen wird situationsabhängig entschieden.

Mahlzeiten warm:
Mindestbetrag CHF 11.55; Höchstbetrag CHF 18.90
Mahlzeiten kalt:
Mindestbetrag CHF 11.05; Höchstbetrag CHF 15.25

Die Kosten werden mit der kantonalen Verwaltung vereinbart und je nach Finanz- und Vermögenssituation des Antragsstellers /der Antragstellerin festgelegt.

Ehepartner erhalten eine Ermässigung von 25% auf die zweite Mahlzeit.

Wenn die verantwortliche Person Sie besucht, um unseren Dienst vorzustellen, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Kopie der Tabelle über Ergänzungsleistungen (EL) oder Kopie der letzten Kantonssteuer «Calcolo dell’imponibile» (Berechnung der Bemessungsgrundlage).

Ergänzungsleistungs-Beziehende zahlen den Mindestbetrag für beide Mahlzeitarten (kalt und warm). Die Antragsteller haben auch die Möglichkeit, nichts vorzulegen und das ihnen übergebene Dokument gegenzuzeichnen. In diesem Fall kommt der Höchstbetrag zur Anwendung. Personen, die ausserhalb des Kantons wohnen, zahlen ebenfalls den Höchstbetrag.